Kulturförderung
Die Schaumburger Landschaft fördert kulturelle und historische Belange im Schaumburger Land.
Dabei beschränkt sich der Wirkungskreis nicht auf die politischen Grenzen des heutigen Landkreises, sondern umfasst die historische Grafschaft Schaumburg, wie sie bis 1640 bestand, insbesondere die durch Teilung aus ihr hervorgegangenen Grafschaften Schaumburg und Schaumburg-Lippe. Eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen. Zu fördernde Projekte müssen inhaltlich von überörtlicher oder örtlich beispielhafter Bedeutung sein oder die Zusammenarbeit mehrerer Träger beinhalten und einen Bezug zum Verband haben. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Schaumburger Landschaft besteht nicht.
Förderung mit Eigenmitteln
Hier können Sie unsere Förderrichtlinien einsehen sowie unser Antragsformular und das Formular zum Verwendungsnachweis herunterladen.
PDF Förderkriterien
PDF Antragsformular
PDF Verwendungsnachweis
Förderung mit Landesmitteln
Im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen haben die 13 Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen seit dem Jahr 2005 die Aufgaben der regionalen Kulturförderung vom Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) übernommen.
Mit den Mitteln zur regionalen Kulturförderung werden regional bedeutende Kulturprojekte aus den Bereichen des professionellen freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Amateurtheater, der Museumsarbeit der nichtstaatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der innovativen Heimatpflege, der Soziokultur, der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen und der außerschulischen kulturellen Jugendbildung gefördert.
Brauchtumsfeste, Druckkostenzuschüsse für Heimatchroniken, bauliche Maßnahmen sowie Maßnahmen der Denkmalpflege und Erwachsenenbildung können nicht aus Landesmitteln gefördert werden. Projektanträge ab einer Fördersumme von 10.000 Euro gelten grundsätzlich als Vorhaben von überregionaler Bedeutung und werden von der Landschaft an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur weitergeleitet.
PDF Förderkriterien
PDF Antragsformular
PDF Verwendungsnachweis
Digitalisierungprogramm
Gefördert werden Ausgaben für Investitionen zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Hard- und Software). Der Kaufpreis muss 5.000 Euro brutto überschreiten, die Förderquote kann bis zu 90 Prozent der Kosten betragen (also z. B. 4.500 Euro zu Kosten von 5.000 Euro). Die Förderhöchstgrenze pro Antrag beträgt 25.000 Euro. Förderfähig sind u. a. EDV-Grundausstattungen, digitale Veranstaltungstechnik, der Ausbau von Serverkapazitäten und Anschaffungen von Software. Nicht förderfähig sind u. a. Ausgaben zur Gestaltung, Erstellung und Aktualisierung von Homepages und Schulungen zu Hard- und Software.
Im Schaumburger Land vergibt die Schaumburger Landschaft die Förderungen in diesem Programm. Es stehen ca. 25.000 Euro zur Verfügung.
Anträge an die Schaumburger Landschaft können ab sofort gestellt werden, Antragsstichtag ist der 31.10.2022 (Ausschlussfrist). Geförderte Maßnahmen müssen bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 realisiert und abgerechnet sein. Jede Kultureinrichtung bzw. jeder Kulturverein kann in diesem Programm nur einen Antrag stellen. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die nicht schon aus einem anderen Förderprogramm des Landes Niedersachsen gefördert werden.
Download
Richtlinie Digitalisierungsprogramm
Antragsformular
Hinweise und Erläuterungen zum Antragsformular
Muster Kooperationsvertrag Kultureinrichtungen
Datenschutzhinweise
Digital
Textinhalt
asdflhsfgdnadhldgfnlidgf jl klydfgjnaödg d.lj